Rechtsprechung
OVG Berlin-Brandenburg, 22.05.2019 - 6 A 20.17, 6 A 6.17, 6 A 21.17, 6 A 22.17 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 90 Abs 1 SGB 8, § 10 KitaG BB 2, § 2 Abs 1 KitaG§16Abs2uaV BB, § 17 Abs 2 KitaG BB 2, § 17 Abs 1 KitaG BB 2
Zu der Frage, in welcher Höhe der Personalkostenzuschuss des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe bei der Kalkulation der Elternbeiträge zu berücksichtigen ist. - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 47 Abs 1 VwGO, § 90 Abs 1 SGB 8, § 10 KitaG BB 2, § 2 Abs 1 KitaG§16Abs2uaV BB, § 17 Abs 2 KitaG BB 2, § 17 Abs 1 KitaG BB 2, § 16 Abs 2 KitaG BB 2
Normenkontrollantrag; Kita-Gebührensatzung; Einvernehmen des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe; Rückwirkungsanordnung; Kalkulation der Elternbeiträge; Institutionelle Förderung; Abgabenrechtliches Äquivalenzprinzip; Kommunalabgabengesetz; Betriebskosten; ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- berlin.de (Pressemitteilung)
Normenkontrollanträge gegen mehrere Kita-Beitragssatzungen zurückgewiesen
- famrz.de (Kurzinformation)
Normenkontrollanträge gegen Kita-Beitragssatzungen zurückgewiesen
- tp-presseagentur.de (Kurzinformation)
Normenkontrollanträge gegen mehrere Kita-Beitragssatzungen zurückgewiesen
- datev.de (Kurzinformation)
Normenkontrollanträge gegen mehrere Kita-Beitragssatzungen zurückgewiesen
- dombert.de (Kurzinformation)
Brandenburg weist Klagen gegen Kita-Satzungen zurück
Verfahrensgang
- OVG Berlin-Brandenburg, 22.05.2019 - 6 A 20.17, 6 A 6.17, 6 A 21.17, 6 A 22.17
- BVerwG, 28.05.2020 - 5 BN 5.19
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (12)
- OVG Berlin-Brandenburg, 15.05.2018 - 6 A 2.17
Verfassungsmäßigkeit einer Kita-Gebührensatzung
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.05.2019 - 6 A 20.17
Dementsprechend ist bei der Erhebung von Kostenbeiträgen für die Kindertagesbetreuung das Äquivalenzprinzip zu beachten (Urteil des Senats vom 15. Mai 2018 - OVG 6 A 2.17 - Rn. 41 bei juris unter Bezugnahme auf OVG Lüneburg, Beschluss vom 29. September 2015 - 4 LB 149/13 -, NdsVBl.Rechtliche Vorgaben für die Gestaltung der Beitragssätze durch die Länder bzw. Gemeinden sind hierin nicht zu sehen (Urteil des Senats vom 15. Mai 2018 - OVG 6 A 2.17 - Rn. 39 bei juris).
Der Einwand der Antragstellerin, Gebäudekosten dürften nicht in die Gebührenkalkulation aufgenommen werden, weil nach § 16 Abs. 3 KitaG Bbg die Gemeinde dem Einrichtungsträger das Grundstück einschließlich der Gebäude zur Verfügung stelle und die Bewirtschaftungs- und Unterhaltungskosten trage, verkennt, dass § 16 Abs. 3 KitaG Bbg allein das Verhältnis des Einrichtungsträgers zur Gemeinde betrifft, für die Gebührenkalkulation und die Parameter, die dabei einfließen dürfen, jedoch keinerlei Vorgaben enthält (Urteil des Senats vom 15. Mai 2018 - OVG 6 A 2.17 - Rn. 18 bei juris).
- OVG Berlin-Brandenburg, 20.12.2018 - 6 B 1.17
Wasserrechtliche Erlaubnis; Trockenlegung Lagerstätte für Braunkohlenbergbau; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.05.2019 - 6 A 20.17
Demgemäß hat der Senat entschieden, dass eine Beitragssatzung, die lediglich zwischen einem und mehreren Kindern unterscheidet, gegen § 17 Abs. 2 KitaG Bbg verstößt (Urteil des Senats vom 6. Oktober 2017 - OVG 6 B 1.17 - Rn. 17 bei juris).Zwar steht dem Satzungsgeber an dieser Stelle keine vergleichbare Vergröberung und Typisierung wie bei der Ausfüllung des Einkommensbegriffs zu (vgl. dazu Urteil des Senats vom 6. Oktober 2017, a.a.O., Rn. 20).
- BVerfG, 10.03.1998 - 1 BvR 178/97
Kindergartenbeiträge
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.05.2019 - 6 A 20.17
Auch die Nutzer, die die volle Gebühr zahlen, werden nicht zusätzlich voraussetzungslos zur Finanzierung allgemeiner Lasten und vor allem nicht zur Entlastung sozial schwächerer Nutzer herangezogen, sondern nehmen an einer öffentlichen Infrastrukturleistung teil, deren Wert die Gebührenhöhe erheblich übersteigt (BVerfG, Beschluss vom 10. März 1998 - 1 BvR 178/97 -, BVerfGE 97, 332 ff., Rn. 68 bei juris).Etwas anderes ergibt sich, anders als die Antragstellerin meint, auch nicht aus den Ausführungen des Bundesfassungsgerichts im Beschluss vom 10. März 1998 - 1 BvR 178/97 - (…BVerfGE 97, 32 ff., Rn. 68 bei juris).
- OVG Niedersachsen, 29.09.2015 - 4 LB 149/13
Abgabengerechtigkeit; Benutzungsgebühren; berücksichtigungsfähige Kosten; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.05.2019 - 6 A 20.17
Dementsprechend ist bei der Erhebung von Kostenbeiträgen für die Kindertagesbetreuung das Äquivalenzprinzip zu beachten (…Urteil des Senats vom 15. Mai 2018 - OVG 6 A 2.17 - Rn. 41 bei juris unter Bezugnahme auf OVG Lüneburg, Beschluss vom 29. September 2015 - 4 LB 149/13 -, NdsVBl.Das gilt selbst dann, wenn man nicht auf die tatsächlichen Gesamtkosten, sondern lediglich auf die nach Abzug der institutionellen Förderung nach § 16 Abs. 2 KitaG Bbg auf den Einrichtungsträger entfallenden anteilsmäßigen rechnerischen Kosten als Bezugsgröße abstellt (vgl. dazu OVG Münster…, Urteil vom 9. Juli 2013 - 12 A 1530/12 - Rn. 49 bei juris; OVG Lüneburg, Urteil vom 29. September 2015 - 4 LB 149/13 - Rn. 67 bei juris).
- OVG Berlin-Brandenburg, 22.05.2019 - 6 A 22.17
Kalkulation der Elternbeiträge: Berücksichtigung des tatsächlich gezahlten …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.05.2019 - 6 A 20.17
In diesem Zusammenhang ist mit Blick auf das Gebot sozialverträglicher Staffelung vorliegend auch zu berücksichtigen, dass die Abschläge von 20 % bzw. 40 % ab dem zweiten bzw. ab dem dritten unterhaltsberechtigten Kind eine erhebliche Entlastung darstellen, die über die in anderen, vom Senat unbeanstandet gebliebenen Satzungen vorgesehenen Abschläge hinausgehen (vgl. etwa Urteil des Senats vom 22. Mai 2019 - OVG 6 A 22.17 -). - OVG Berlin-Brandenburg, 06.10.2017 - 6 A 15.15
Kita-Gebühren sind keine Benutzungsgebühren
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.05.2019 - 6 A 20.17
Infolge der Entscheidung des erkennenden Senats vom 6. Oktober 2017 (OVG 6 A 15.15) zur Unzulässigkeit einer Berücksichtigung kalkulatorischer Zinsen hat die Antragsgegnerin eine Kalkulation ohne diesen Posten erstellt und auf dieser Grundlage eine neue Satzung beschlossen (Beitragssatzung für die in kommunaler Trägerschaft befindlichen Kindertagesstätten in der Gemeinde Wustermark vom 8. Mai 2018, veröffentlicht im Amtsblatt für die Gemeinde Wustermark vom 9. Mai 2018, erneut veröffentlicht im Amtsblatt für die Gemeinde Wustermark vom 24. Mai 2018). - BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83
Einkommensteuerrecht
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.05.2019 - 6 A 20.17
Eine solche Rückwirkung von Rechtsfolgen muss sich damit vorrangig an den allgemeinen rechtsstaatlichen Grundsätzen insbesondere des Vertrauensschutzes und der Rechtssicherheit messen lassen (BVerfG, Beschluss vom 14. Mai 1986 - 2 BvL 2/83 - BVerfGE 72, 200 ff, Rn. 90 bei juris). - BVerwG, 14.10.2015 - 9 C 22.14
Vergnügungssteuer; Geldspielgeräte; Stückzahlmaßstab; Einspielergebnis; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.05.2019 - 6 A 20.17
Sie umfasst aber nicht die Überprüfung nach der Art von - ermessensgeleiteten - Verwaltungsakten mit der Folge, dass zu ermitteln wäre, ob hinreichende Tatsachenermittlungen angestellt worden sind, die die Entscheidung tragen können (BVerwG, Urteil vom 14. Oktober 2015 - 9 C 22.14 -, BVerwGE 153, 116 ff., Rn. 13 bei juris; OVG Münster…, Urteil vom 5. September 2018 - 12 A 181/17 - Rn. 79 bei juris). - OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2018 - 12 A 181/17
Satzungen der Stadt Hagen über Elternbeiträge für Kinderbetreuung sind rechtmäßig
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.05.2019 - 6 A 20.17
Sie umfasst aber nicht die Überprüfung nach der Art von - ermessensgeleiteten - Verwaltungsakten mit der Folge, dass zu ermitteln wäre, ob hinreichende Tatsachenermittlungen angestellt worden sind, die die Entscheidung tragen können (BVerwG…, Urteil vom 14. Oktober 2015 - 9 C 22.14 -, BVerwGE 153, 116 ff., Rn. 13 bei juris; OVG Münster, Urteil vom 5. September 2018 - 12 A 181/17 - Rn. 79 bei juris). - OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2013 - 12 A 1530/12
Ordnungsgemäße Erhebung von Elternbeiträgen für die jugendhilferechtliche …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.05.2019 - 6 A 20.17
Das gilt selbst dann, wenn man nicht auf die tatsächlichen Gesamtkosten, sondern lediglich auf die nach Abzug der institutionellen Förderung nach § 16 Abs. 2 KitaG Bbg auf den Einrichtungsträger entfallenden anteilsmäßigen rechnerischen Kosten als Bezugsgröße abstellt (vgl. dazu OVG Münster, Urteil vom 9. Juli 2013 - 12 A 1530/12 - Rn. 49 bei juris; OVG Lüneburg…, Urteil vom 29. September 2015 - 4 LB 149/13 - Rn. 67 bei juris). - VGH Hessen, 04.03.2014 - 5 C 2331/12
Freistellung der Halbtagsnutzung von Kindertagesstätten von Kostenbeiträgen
- OVG Berlin-Brandenburg, 23.01.2013 - 6 B 28.11
Kindertagesstätte; Personalkostenzuschuss; Durchschnittssätze der jeweils …
- OVG Berlin-Brandenburg, 22.05.2019 - 6 A 6.17
Normenkontrolle einer Kita-Gebührensatzung; Kalkulation der Elternbeiträge; …
In diesem Zusammenhang ist mit Blick auf das Gebot sozialverträglicher Staffelung vorliegend auch zu berücksichtigen, dass die Abschläge von 20 % bzw. 40 % ab dem zweiten bzw. ab dem dritten unterhaltsberechtigten Kind eine erhebliche Entlastung darstellen, die über die in anderen, vom Senat unbeanstandet gebliebenen Satzungen vorgesehenen Abschläge hinausgehen (vgl. etwa Urteil des Senats vom 22. Mai 2019 - OVG 6 A 22.17 -). - VG Potsdam, 08.08.2019 - 10 K 3358/18
Zweifel an Elternbeiträgen für grundstücks- und gebäudebezogene Betriebskosten
Nach Ansicht des OVG Berlin-Brandenburg (…Urt. v. 15. Mai 2018 -OVG 6 A 2.17- sowie Urteile vom 22. Mai 2019 -OVG 6 A 6.17- und -OVG 6 A 20.17-, juris) erschöpft sich die Bedeutung des § 16 Abs. 3 Satz 1 KitaG allerdings ohne nähere Begründung darin, als Anspruchsgrundlage das Verhältnis zwischen freiem Kita-Träger und Gemeinde zu regeln.Die Berufung war zuzulassen, weil die Kammer in der Rechtsfrage, ob Betriebskosten im Sinne des § 16 Abs. 3 Satz 1 KitaG nach § 17 KitaG auf Eltern umgelegt werden dürfen, von der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg abweicht (…Urt. v. 15. Mai 2018 -OVG 6 A 2.17- sowie Urteile vom 22. Mai 2019 -OVG 6 A 6.17- und -OVG 6 A 20.17-, juris).
- VG Potsdam, 15.08.2019 - 10 K 2310/18 Nach Ansicht des OVG Berlin-Brandenburg (…Urt. v. 15. Mai 2018 -OVG 6 A 2.17- sowie Urteile vom 22. Mai 2019 -OVG 6 A 6.17- und -OVG 6 A 20.17-, juris) erschöpft sich die Bedeutung des § 16 Abs. 3 Satz 1 KitaG allerdings ohne nähere Begründung darin, als Anspruchsgrundlage das Verhältnis zwischen freiem Kita-Träger und Gemeinde zu regeln.
Die Berufung war zuzulassen, weil die Kammer in der Rechtsfrage, ob Betriebskosten im Sinne des § 16 Abs. 3 Satz 1 KitaG nach § 17 KitaG auf Eltern umgelegt werden dürfen, von der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg abweicht (…Urt. v. 15. Mai 2018 -OVG 6 A 2.17- sowie Urteile vom 22. Mai 2019 -OVG 6 A 6.17- und -OVG 6 A 20.17-, juris).
- OVG Berlin-Brandenburg, 23.03.2022 - 6 B 15.21
Kindertagespflege; Nachträgliche Überprüfung von Beitragsbescheiden; …
b) Auch das bei der Erhebung von Kostenbeiträgen für die Kindertagesbetreuung nach dem KitaG zu beachtende Äquivalenzprinzip wird durch die Kalkulation der Elternbeiträge nicht verletzt (vgl. dazu Senatsurteil vom 22. Mai 2019 - OVG 6 A 20.17 -, Rn. 27). - OVG Berlin-Brandenburg, 22.05.2019 - 6 A 21.17
Normenkontrollanträge gegen mehrere Kita-Beitragssatzungen zurückgewiesen
Urteile vom 22. Mai 2019 OVG 6 A 20.17; OVG 6 A 6.17; OVG 6 A 21.17; OVG 6 A 22.17. - VG Potsdam, 05.05.2022 - 10 K 2997/19 Nach Ansicht des OVG Berlin-Brandenburg (Urteil vom 15. Mai 2018 - OVG 6 A 2.17 - sowie Urteile vom 22. Mai 2019 - OVG 6 A 6.17 - und - OVG 6 A 20.17 -, juris, Beschlüsse vom 13. Mai 2020, OVG 6 B 10/20 und vom 15. Juli 2020 - OVG 6 B 5/20 - und OVG 6 B 6/20) erschöpft sich die Bedeutung des § 16 Abs. 3 Satz 1 KitaG allerdings darin, als Anspruchsgrundlage das Verhältnis zwischen freiem Kita-Träger und Gemeinde zu regeln.
- VG Frankfurt/Oder, 29.06.2023 - 9 K 321/20 Die Rechtfertigung des erhobenen Gebührensatzes durch Vornahme einer Nachkalkulation ist auch zulässig.Entscheidend ist allein, dass der in der Satzung festgelegte Gebührensatz sich im Ergebnis als richtig erweist (sog. Ergebnisrechtsprechung, vgl. hierzu OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. Mai 2019 - OVG 6 A 20.17 -, juris Rn.19).